Claudia Hoenig

Haftnotizen individuell gestalten

Ich gebe zu: Ich liebe Haftnotizen. Auch im digitalisierten Zeitalter, in dem es schon standardmäßig Haftnotizen von Windows im PC gibt, kann ich auf diese süße klebrigen Zettel nicht verzichten.  Ob als Telefonnotiz, oder als Merker am Bildschirmrand, oder als Notiz auf eine Buchseite geklebt, nichts ist im Büro so vielseitig, wie ein Post-It.

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Büromaterialien

Über dieses Thema könnte ich wahrscheinlich ein Buch schreiben. Ich liebe Büromaterialien jeglicher Art und könnte mich stundenlang in solchen Abteilungen rumtreiben. Neben Materialien, die in einer Praxis unverzichtbar sind, gibt es viele kleine nützliche Helfer, die den Alltag in der Praxis und der Praxisorganisation erleichtern.

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Ordner beschriften

Ordner beschriften

Unterlagen lassen sich leichter wieder finden, wenn Ordner schön beschriftet sind. Abgesehen davon sieht es auch hübscher aus. Ich beschrifte meine Ordner mit der kostenlosen Software von Avery Zeckform. Im Fachhandel gibt es dazu auch die passenden Etiketten für schmale und breite Ordner.   Die Software könnenSie hier runterladen: http://www.avery-zweckform.com/avery/de_de/Vorlagen-und-Software/Software/Avery-Zweckform-DesignPro-fuer-PC.htm

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Aufbewahrungsfristen für Heilpraktiker

Gemäß den ethischen Richtlinien des Heilpraktikerverbandes sind Behandlungsunterlagen und dazugehörender Schriftverkehr 10 Jahre nach Abschluss der Behandlung aufbewahren. Dies erfolgt in Anlehnung an die Aufbewahrungsfristen für Ärzte. Steuerunterlagen sind gleichfalls 10 Jahre aufzubewahren. Dazu zählen Inventare, Jahresabschlüsse und Buchungsbelege. Handels- und Geschäftsbriefe müssen 6 Jahre aufbewahrt werden. Die Frist beginnt am Schluss des Kalenderjahres zu

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Hinweise zur Buchführung

Die Tätigkeit als Heilpraktiker zählt gem. § 18 EStG zu den freien Berufen. Das heißt der Heilpraktiker ist nicht buchführungspflichtig und kann seinen Gewinn durch die Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Ausgaben ermitteln. Diese Ermittlung wird jeweils am Jahresende erstellt. Einkommensteuer: Der mit der Gewinnermittlung erzielte Überschuss ist bei der Einkommensteuererklärung auf der

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