Bitte nehmen Sie im Ihrem Impressum Änderungen vor!

Der Digital Services Act (DSA) ist in Kraft  getreten und schafft nun einen einheitlichen Rechtsrahmen für alle Arten digitaler Vermittlungsdienste. Auf nationaler Ebene wird der DSA durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) umgesetzt, welches der Bundestag am 21. März 2024 verabschiedete und der Bundesrat am 26. April 2024 billigte. 

 

Was sollten Sie konkret im Impressum ändern?

Mit der Einführung des DDG wurde das bisherige Telemediengesetz (TMG) abgelöst, einschließlich der Vorschriften zu den Pflichtangaben im Impressum einer Webseite (§ 5 TMG), die nun in den §§ 5 und 6 des DDG geregelt sind. Zukünftig sollte im Impressum einer Website anstelle der bisherigen Formulierung „Angaben gemäß § 5 TMG:“ die Angabe „Angaben gemäß §§ 5, 6 DDG:“ verwendet werden.

Bitte ändern Sie also den § 5 TMG in §§ 5,6 TDDG, oder lassen Sie die §§ Angabe einfach ganz weg. 

 

Seit längerem hat sich die §-Angabe bei dem redaktionell Verantwortlichen geändert: 

 

Erstellen Sie auf der Webseite redaktionelle Inhalte (Wie ein Blogbeitrag), ist der redaktionell Verantwortliche anzugeben. auch dort gibt es eine Änderung. 

Statt  § 55 Abs. 2 RStV ist dort jetzt § 18 Abs 2 MStV einzutragen. Sofern noch nicht geschehen: Ändern Sie dies bitte ab. Auch hier ist mein Tipp: Lassen Sie die Angabe der § gleich ganz weg. Sie sind dazu nicht verpflichtet. 

 

Bitte auch an das Impressum auf Facebook und Co denken!

Dort müssen diese Angaben gegebenenfalls auch angepasst werden. 

 

Datenschutz auf der Webseite

Diese muss gegebenenfalls auch angepasst werden. Bitte schauen Sie auch dort drüber. 

 

Herzlichen Dank und Ihnen eine gute Zeit

Claudia Hönig