Die Anhebung der GWG-Grenze auf 1.000 € wurde nicht umgesetzt: Was bedeutet das für die Heilpraktikerpraxis?

Das Wachstumsschancengesetz (WachstumschancenG) wurde als ein Instrument zur Förderung kleiner Unternehmen und Freiberufler, einschließlich Heilpraktikern, eingeführt. Eine der vorgesehenen Maßnahmen war die Anhebung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) auf 1.000 €. Diese Maßnahme sollte dazu beitragen, die Belastung für kleine Unternehmen zu verringern und Investitionen zu erleichtern. Leider wurde die Umsetzung dieser Anhebung nicht realisiert.

Was sind geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)?

GWG sind Wirtschaftsgüter, die zwar selbstständig nutzbar sind, aber aufgrund ihres vergleichsweise geringen Wertes nicht über mehrere Jahre abgeschrieben werden müssen. Stattdessen können sie im Jahr der Anschaffung vollständig als Betriebsausgabe geltend gemacht werden, sofern ihr Wert unterhalb einer bestimmten Grenze liegt. Diese Grenze wird als GWG-Grenze bezeichnet.

Die geplante Anhebung der GWG-Grenze: Welche Vorteile wurden erwartet?

Die vorgeschlagene Anhebung der GWG-Grenze auf 1.000 € hätte für Heilpraktiker bedeutende Vorteile gehabt:

  1. Erleichterte Buchführung: Durch die Möglichkeit, Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert von 1.000 € im Jahr der Anschaffung vollständig abzusetzen, wäre die Buchführung für viele Heilpraktiker vereinfacht worden.

  2. Investitionsanreiz: Die höhere GWG-Grenze hätte es Heilpraktikern erleichtert, in notwendige Ausrüstung, Geräte oder Software zu investieren, ohne sich über langwierige Abschreibungszeiträume Gedanken machen zu müssen.

  3. Finanzielle Entlastung: Kleinere Anschaffungen könnten sofort steuerlich geltend gemacht werden, was die finanzielle Belastung für Heilpraktiker verringert und Liquidität schafft.

 

Was bedeutet das für Sie als Heilpraktiker?

Für Heilpraktiker bedeutet die Nichtumsetzung der Anhebung der GWG-Grenze eine Fortführung der bestehenden Grenze in Höhe von 800 € (netto). Anschaffungen, die darüber liegen, müssen weiterhin abgeschrieben werden. Das führt zu mehr Verwaltungsaufwand.

 

Flexibilität und Planung sind entscheidend

Die verpasste Gelegenheit der Anhebung der GWG-Grenze auf 1.000 € durch das Wachstumsschancengesetz ist bedauerlich. Ich hätte es mir gewünscht.  In dieser Zeit der Unsicherheit ist es umso wichtiger, flexibel zu bleiben und sorgfältig zu planen. Es bleibt zu hoffen, dass es sich im nächsten Jahr ändert.