Ordnungsgemäße Rechnung § 14 abs 4 UstG für Heilpraktiker

 Folgende Daten sollten auf einer Heilpraktiker-Rechnung stehen?

  • Name und Anschrift der Praxis
  • Name und Anschrift  des Patienten
  • fortlaufende Rechnungsnummer
  • Leistungsbeschreibung (Welche Behandlung erhielt der Patient?)
  • Ausstellungsdatum
  • Leistungszeitpunkt
  • Hinweis auf die Steuerbefreiung (Keine Berechnung der Umsatzsteuer gemäß § 4 Nr. 14 a UstG)
  • Steuernummer der Praxis 
  • Vermerken Sie auch, wann die Rechnung zu zahlen ist (Ich empfehle sofortige Zahlung). 

Für Kleinbetragsrechnungen unter 250 € gibt es Erleichterungen im Steuerrecht. Diese empfehle ich nicht für Heilpraktiker, da es sonst Probleme mit der Abrechnung mit privaten Krankenkassen geben kann. 

Bitte erstellen Sie keine Rechnungen in Word. Für eine korrekte Rechnungsstellung empfehle ich lemniscus. 

Ihre 

Claudia Hönig