Wie Sie Ihre Buchhaltung vereinfachen und delegieren können

Viele packt beim Gedanken an Buchführung, Finanzamt und Steuererklärung das kalte Grausen. Sie auch?

Dabei ist es gar nicht so schlimm.

Als Einzelunternehmer müssen Sie eine Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 3. EStG vorlegen.

Dafür müssen Sie alle Einnahmenbelege und Ausgabenbelege sammeln. Am Einfachsten geht dies mit 2 Kisten und dazugehörenden Zetteln oder Excel-Tabellen.

In die eine Kiste kommen alle Ausgabenbelege:

  • Eingangsrechnungen
  • Quittungen über gekaufte Ware
  • Quittungen über Büromaterial
  • Essensbelege
  • Belege für den Kauf von Praxisgegenständen
  • Usw.

In die zweite Kiste kommen alle Einnahmenbelege und ausgestellte Rechnungen.

Spätestens am Jahresende müssen diese dann alle sortiert und gebucht werden. Wenn Sie zwischendurch schon eine Excell-Tabelle angelegt haben, ist es etwas einfacher.

Wichtig ist aber, alle Belege an diesen beiden Orten aufzubewahren. Die Wahrscheinlichkeit, dass diese sonst verloren gehen, ist sehr groß.

Ich habe meine Kisten hierfür bei Ikea gekauft. Die sehen schön aus und lassen sich beschriften.

Ich empfehle jedem Selbständigen sich einen guten Steuerberater zu suchen, der die Gewinnermittlung erstellt. Dies gibt einem Rechtssicherheit nimmt einem viel Arbeit ab. Diese dadurch frei gewordene Zeit und Energie sollten Sie lieber in andere Dinge, wie Marketing oder Ihren Internetauftritt investieren.

Noch Fragen oder Anregungen? Mailen Sie mir.

Ihre

Claudia Hönig