Buchführung

Heilpraktiker und Nebenberufe – gewerblich oder freiberuf

Liebe Leser/Innen,  aufgrund der vielen Nachfragen versuche ich heute, mal einen kleinen Überblick zwischen gewerblichen und freien Berufen zu geben und wann Sie wohin gehören.  Werfen wir einen Blick in das Gesetz: Einkommensteuergesetz (EStG) § 18  (1) Einkünfte aus selbständiger Arbeit sind 1. Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit. 2. Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig

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Neues Urteil zur Umsatzsteuerbefreiung

Liebe Interessenten,  hier mal wieder ein Urteil zur Umsatzsteuerbefreiung: Der BFH hat mit Urt. XI R 3/15 v. 26.7.2017 einer Heileurythmistin die Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG zuerkannt. Entscheidend für die Beurteilung war, dass die Klägerin als Mitglied des Berufsverbandes zur Teilnahme an den Verträgen zur integrierten Versorgung mit Anthroposophischer Medizin nach §§ 140a ff. SGB V (im

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GEZ-Gebühr für Heilpraktiker

GEZ-Gebühren für Heilpraktiker

Wenn sich Ihre Praxisräume in Ihrer Wohnung befinden und Sie dort bereits ein Fernseh- und Rundfunkgerät angemeldet haben, dann müssen Sie für Ihren Computer keine zweite Rundfunkgebühr zahlen. So hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Grundsatzurteil vom 17.08.2011 nun entschieden. Dort heißt es: ” Der PC sei als Zweitgerät von den Rundfunkgebühren befreit, unabhängig davon, wo

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Bewirtungsbelege steuerlich absetzen

Laden Sie Geschäftspartner oder Patienten auf ein Geschäftsessen ein, so können Sie die 70 % des Betrages als Betriebsausgabe geltend machen. Sind Sie Umsatzsteuerpflichtig, dann können Sie die Umsatzsteuer vollständig, den Nettobetrag zu 70 % als Betriebsausgabe geltend machen. Damit das Finanzamt den Bewirtungsbeleg anerkennt, muss dieser maschinell erstellt sein und alle Speisen und Getränke

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Kassenführungspflicht von Heilpraktikern

Zum 01.01.2018 endete die Übergangsfrist der GOBD. Ab jetzt werden an den Heilpraktiker strengere Regeln zur Kassenbuchführung gestellt.  Diese habe ich in einem anderen Beitrag für Sie zusammengefasst:  Kassenbuch für Heilpraktiker – Kassennachschau   Wenn Sie Ihr Kassenbuch täglich führen, macht es wirklich nicht viel Arbeit, erspart Ihnen aber im Zweifel später viel Ärger. Ihre

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Hinweise zur Buchführung

Die Tätigkeit als Heilpraktiker zählt gem. § 18 EStG zu den freien Berufen. Das heißt der Heilpraktiker ist nicht buchführungspflichtig und kann seinen Gewinn durch die Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Ausgaben ermitteln. Diese Ermittlung wird jeweils am Jahresende erstellt. Einkommensteuer: Der mit der Gewinnermittlung erzielte Überschuss ist bei der Einkommensteuererklärung auf der

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