GEZ-Gebühren für Heilpraktiker

GEZ-Gebühr für HeilpraktikerWenn sich Ihre Praxisräume in Ihrer Wohnung befinden und Sie dort bereits ein Fernseh- und Rundfunkgerät angemeldet haben, dann müssen Sie für Ihren Computer keine zweite Rundfunkgebühr zahlen.

So hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Grundsatzurteil vom 17.08.2011 nun entschieden. Dort heißt es: “ Der PC sei als Zweitgerät von den Rundfunkgebühren befreit, unabhängig davon, wo das bereits vorhandene Rundunkempfangsgerät bereitgehalten wird.“

Beiträge, die Sie bis dahin gezahlt haben, können Sie bei der GEZ zurückfordern.

Ihre

Claudia Hönig