Heilmittelwerberecht

Claudia Hönig - Erfolg in Heilberufen

Kostenlose Untersuchungen können gegen das HWG verstossen

OLG Celle: Kostenlose Venenkurzuntersuchungen verstoßen gegen das Heilmittelwerbegesetz (Beschluss vom 03.11.2011, 13 U 167/11) Der Fall:Eine Klinik hatte in der regionalen Presse eine kostenlose Sprechstunde für eine Voruntersuchung angeboten. Konkret sollte ein Venenkurzcheck durchgeführt werden. Die Wettbewerbszentrale schaltete sich ein. Die geforderte Unterlassungserklärung gab die Klinik nicht ab. Es kam zu einem Rechtsstreit, in welchem

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