Heilmittelwerberecht

Neues zum HWG: Bitte keine geschönten Kundenmeinungen

Im Herbst vergangenen Jahres wurde das Heilmittelwerbegesetz gelockert. Es dürfen nach § 11 Abs. 1 Nr. 11 HWG nun auch Kundenmeinungen veröffentlicht werden, solange diese Veröffentlichung nicht in missbräuchlicher, abstoßender oder irreführender Weise erfolgen. 

Claudia Hönig

Neues Heilmittelwerberecht (HWG) in Kraft

Liebe Leser, nun ist das neue Heilmittelwerberecht in Kraft getreten und kann hier nachgelesen werden: http://www.gesetze-im-internet.de/heilmwerbg/BJNR006049965.html   Folgende Änderungen des HWG sind für alle Selbständigen in Heilberufen wichtig: Bilder in Berufskleidung zukünftig erlaubt.  Das bisherige Verbot in  § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 HWG  ist entfallen.  

Claudia Hönig

Neues HWG tritt voraussichtlich am 1. Oktober 2012 in Kraft

Wie ich erfahren habe, wird der Entwurf zum neuen HWG am 21. September im Bundesrat erörtert. Dieses Gesetz ist zustimmungspflichtig. Wenn alles gut läuft, könnte es also zum 1. Oktober in Kraft treten. Es bleibt spannend. Sobald ich weitere Informationen habe, gebe ich diese gerne weiter. Ihre  Claudia Hönig

Claudia Hönig - Erfolg in Heilberufen

Kostenlose Untersuchungen können gegen das HWG verstossen

OLG Celle: Kostenlose Venenkurzuntersuchungen verstoßen gegen das Heilmittelwerbegesetz (Beschluss vom 03.11.2011, 13 U 167/11) Der Fall:Eine Klinik hatte in der regionalen Presse eine kostenlose Sprechstunde für eine Voruntersuchung angeboten. Konkret sollte ein Venenkurzcheck durchgeführt werden. Die Wettbewerbszentrale schaltete sich ein. Die geforderte Unterlassungserklärung gab die Klinik nicht ab. Es kam zu einem Rechtsstreit, in welchem …

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