Praxisgründung

Praxissteuern

Die Tätigkeit eines Heilpraktikers stellt eine freiberufliche Tätigkeit im Sinne des § 18 EStG dar. Da es sich nicht um eine gewerbliche Tätigkeit handelt, ist die Tätigkeit nicht bei der Gemeinde, sondern nur beim zuständigen Finanzamt anzuzeigen. Das Finanzamt wird daraufhin einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zusenden, der  auszufüllen ist. Näheres Hierzu sehen Sie in …

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Hilfe, ich komme nicht voran – Die Aufschieberitis

ja, die liebe Aufschieberitis.  Vor fast 20 Jahren hat ein Freund von mir in unserer Ausbildung einen Vortrag über die Aufschieberitis (Prokrastination) gehalten. Er beschrieb es als einen entzündlichen Prozeß (=itis), mit Diagnose, Symptome, Verlaufsbeschreibung und Immunität und Ansteckungsgefahr. Es ist mir bis heute im Kopf geblieben. Auch mich trifft es aus verschiedenen Gründen immer …

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Heilpraktiker sind Fachkräfte, Manager und Unternehmer?!?

Als Heilpraktiker arbeiten Sie nicht nur am Kunden, sondern auch an Ihrem eigenen „Unternehmen“. Durch eine bewusste Wahrnehmung unserer verschiedenen Aufgabenbereiche, kann die Selbständigkeit besser und leichter gelingen. Schauen Sie sich hierzu mein Video an:   

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung – Selbständigkeit

Ab dem 1. Januar 2020 sind Sie  – wenn Sie sich als Heilpraktiker Trainer Coach oder psychologischer Berater selbstständig machen – verpflichtet innerhalb von 4 Wochen den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung an Ihr zuständiges Finanzamt zu senden. Der ausgefüllte Fragebogen kann unkompliziert auch über das Online-Portal mein Elster www.elster.de elektronisch übermittelt werden.   Bitte beachten …

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