Praxissteuern
Die Tätigkeit eines Heilpraktikers stellt eine freiberufliche Tätigkeit im Sinne des § 18 EStG dar. Da es sich nicht um eine gewerbliche Tätigkeit handelt, ist die Tätigkeit nicht bei der Gemeinde, sondern nur beim zuständigen Finanzamt anzuzeigen. Das Finanzamt wird daraufhin einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zusenden, der auszufüllen ist. Näheres Hierzu sehen Sie in […]