Fragebogen zur steuerlichen Erfassung – Selbständigkeit

Ab dem 1. Januar 2020 sind Sie  – wenn Sie sich als Heilpraktiker Trainer Coach oder psychologischer Berater selbstständig machen – verpflichtet innerhalb von 4 Wochen den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung an Ihr zuständiges Finanzamt zu senden.

Der ausgefüllte Fragebogen kann unkompliziert auch über das Online-Portal mein Elster www.elster.de elektronisch übermittelt werden.

 

Bitte beachten Sie: Das Finanzamt wird Sie dazu nicht gesondert auffordern diese Aufforderungen gibt es jetzt nicht mehr.ob das Finanzamt dann Mahngebühren oder ähnliches berechnet ist mir allerdings auch nicht bekannt.

Unser Rat ist daher: Füllen Sie den Fragebogen gleich zu Beginn ihrer Selbständigkeit aus. Was weg ist es weg.

Ihnen viel Erfolg bei der Praxisgründung.

Herzliche Grüße

Claudia Hönig und Team

PS: Haben Sie schon unser kostenfreies Praxisgründungskonzept? Wenn nicht, schenken wir es Ihnen gerne! – https://www.erfolg-in-heilberufen.de/praxiskonzept