Umsätze aus Tomatis-Therapie sind Umsatzsteuerpflichtig

Geld verdienen als HeilpraktikerLiebe Leser,

Herr Deppisch teilte mir heute folgendes mit:

Die Umsätze aus therapeutischen Maßnahmen unter Anwendung der Tomatis-Methode sind nicht als ähnliche heilberufliche Tätigkeit gemäß § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei. Aus der Einordnung der Leistungen als umsatzsteuerfrei in vergangenen VZ lässt sich zudem kein Anspruch auf Umsatzsteuerbefreiung für zukünftige VZ ableiten (FG Hamburg, Urteil v. 17.03.2016 – 2 K 263/14; Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt).

Falls jemandie Tomatis-Methode nicht kennt, hier der Auszug aus Wikipedia:

Er entwickelte die Audio-Psycho-Phonologie (APP), häufig auch Tomatis-Methode, Tomatis-Therapie oder Tomatis-Hörkur, manchmal auch Mozart-Therapie genannt. Diese komplementärmedizinische Anwendung beruht auf Behandlungen mit speziell aufbereiteter Musik und Stimme, wobei der Simulation des pränatalen Horcherlebens mit Hilfe der entsprechend modifizierten Mutterstimme eine zentrale Bedeutung beigemessen wird.

Die Tomatis-Methode soll die Fähigkeit zum Zuhören und Kommunizieren fördern und zahlreiche andere positive Auswirkungen auf verschiedene Bereiche des Gehirns aufweisen. Sie soll bei einer großen Zahl von Verhaltensauffälligkeiten und Lernstörungen helfen, deren Ursache nach Tomatis oft Hör- bzw. auditive Wahrnehmungsstörungen seien.

Quelle: Wikipedia

 

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