Das BGH – Urteil zu den Cookie Bannern – Was nun?

Ich hatte so gehofft, dass das Bundesgerichtshof (BGH) anders entscheidet als der EUGH. Leider nicht. Nachdem ich meine Enttäuschung irgendwie in eine Ecke verbannt habe, nun das, was wir alle zu tun haben: 

 

Worum geht es eigentlich? Cookies und Tracking auf Webseiten

Der EUGH hatte im Januar entschieden, dass es für alle Cookies und Tracking Tools einer Einwilligung bedarf, wenn wir mehr als die unbedingt nötigen Cookies verwenden. Ich kann dies zum einen nachvollziehen (Datenschutz), zum anderen ist es für viele Selbständigen wirklich wichtig, zu wissen, wer was auf seiner Webseite gesehen hat, um sein Angebot danach auszurichten. 

Auch ich selbst habe viele Jahre gerne mit Google Analytics gearbeitet. Und auch ich muss mir neue Lösungen überlegen. So ganz verzichten, ist wirklich ein Verlust der Auswertungsmöglichkeiten. Besonders für die, die viel “Online” arbeiten und Produkte verkaufen.

 

Exkurs: Was sind eigentlich Cookies und Tracking-Dienste?

Das sagt Wikipedia:

Ein Cookie ([ˈkʊki]; englisch „Keks“) ist eine Textinformation, die im Browser auf dem Computer des Betrachters jeweils zu einer besuchten Website (Webserver, Server) gespeichert werden kann. Der Cookie wird entweder vom Webserver an den Browser gesendet oder im Browser von einem Skript (JavaScript) erzeugt. Der Webserver kann bei späteren, erneuten Besuchen dieser Seite diese Cookie-Information direkt vom Server aus auslesen oder über ein Skript der Website die Cookie-Information an den Server übertragen. Aufgabe dieser Cookies ist beispielsweise die Identifizierung des Surfers (Session ID), das Abspeichern eines Logins bei einer Internetanwendung wie Wikipedia, Facebook usw. oder das Abspeichern eines Warenkorbs bei einem Online-Händler. Ein häufiger Einsatzzweck ist das Webtracking von Nutzern[1] mit speziell präparierten Seiten. Der Begriff Cookie wird im Datenschutz auch als Synonym für Datenentnahme, Datenspeicherung, Datennutzung, Datenverwertung, Datenweitergabe wie auch Datenmissbrauch verwendet, unabhängig davon, ob dazu tatsächlich ein physischer Cookie verwendet wird oder andere Techniken eingesetzt werden.

 

Was müssen Sie als Webseitenbetreiber nun tun?

Wenn Sie Ihre Webseite hauptsächlich zu Informationszwecken benutzen, sollten Sie:

  • Einmal alle Plugins prüfen und das was nicht brauchen entfernen (Fragen Sie uns hier gerne)
  • Analytics-Tools deaktivieren (vor allem Google-Analytics),
  • oder aber ab sofort ein Einwilligungsbanner setzen.
  • Sie müssen dann bitte auch unbedingt Ihre Datenschutzerklärung anpassen!

Bitte prüfen Sie dazu auch Ihre Plugins. Das deaktivieren des Plugins reicht oft nicht aus. Zur Sicherheit löschen Sie diese. 

Leider sind diese Einwilligungsbanner nicht leicht umzusetzen. Es reicht nicht, einfach ein Plugin zu installieren. Meist muss auch Quellcode eingebunden werden. Ich finde das auch “doof” und hätte mir andere Lösungen gewünscht, die es aber leider aus technischen Gründen nicht gibt.  Wir arbeiten an einer do-it-yourself Lösung, wir hoffen, Ihnen da eine Lösung anbieten zu können. 

 

Was kann passieren, wenn ich das Urteil ignoriere?

Es drohen Abmahnungen und Strafen und damit viel Ärger. Sicherlich wesentlich teurer, als uns zu beauftragen. 

 

Unsere Empfehlung:

Wenn Sie ein Analysetool benutzen und dieses weiter benutzen möchten, dann bitte kontaktieren Sie schnell Ihren Webseitenbetreuer. (oder uns)  Bis dahin deaktivieren Sie am besten das Analysetool. 

Wenn Sie das Tool nicht weiter nutzen wollen (weil Sie es vielleicht sowieso nicht wirklich nutzen), bitte deinstallieren Sie das Tool einfach. 

Wenn Sie WordPress nutzen und sich technisch fit fühlen, nutzen Sie Borlabs Cookies. Das finde ich relativ einfach umsetzbar. https://de.borlabs.io/

 

Fragen?

Gerne beraten wir Sie und setzen die Einwilligungsbanner für Sie um.  Mailen Sie uns einfach: info@erfolg-in-heilberufen.de.