Achtung Heilpraktiker: Abmahnung droht

Claudia Hönig - Erfolg in HeilberufenLetzte Woche teilten mir 2 Heilpraktiker  mit, dass Kollegen von Ihnen wegen eines fehlerhaften Impressums, beziehungsweise wegen eines fehlenden Impressums abgemahnt worden seien. 

Die Kosten für die Abmahnung belaufen sich auf jeweils über 500,00 €. Und diese müssen gezahlt werden, weil die Abmahnungen an die Heilpraktiker berechtigt waren.

Viele Dinge wegen denen abgemahnt werden kann, können nicht ganz so pauschal erklärt werden, beim Impressum ist das zum Glück einfacher.

1. Impressum auf Ihrer Homepage

Sollten Sie als Heilpraktiker eine Webseite betreiben, muss darauf zwingend ein Impressum vorhanden sein. Dies schreibt § 5 TMG (Telemediengesetz) so vor. Haben Sie keines, oder ist dieses unvollständig, können Sie abgemahnt werden. 

Was sollte im Impressum eines Heilpraktikers zu finden sein?

Das erkläre ich in diesem Artikel: http://www.homepage-fuer-heilpraktiker.de/internet/impressum-erstellen.html

2. Impressum auf Ihrer Facebook Unternehmensseite

Facebook möchte, dass Sie als Unternehmen auf Facebook eine eigene Unternehmensseite anlegen. Ein geschäftsmäßiger Auftritt auf Ihrem privaten Facebookprofil ist nicht erlaubt. Bislang geht Facebook noch nicht nicht im großen Stil dagegen vor, ich hörte aber schon von einigen, denen das Benutzer-Profil gesperrt wurde. 

Haben Sie nun auf Facebook Ihre Unternehmensseite eingerichtet, gehört hier zwingend das Impressum hinein. 

Wie das geht, erfahren Sie in meinem Artikel über das Impressum auf einer Facebook Seite.

Auch hier gilt: Werden Sie abgemahnt, müssen Sie die Abmahngebühr zahlen. Und spätestens dann ein Impressum einrichten. 

3. Noch mehr Abmahnungen?

Neben dem Impressum werden häufig sogenannte Heilaussagen abgemahnt. Seien Sie vorsichtig, mit was Sie auf Ihrer Homepage werden. Beachten Sie unbedingt das Heilmittelwerberecht. Nähere Informationen erteile ich Ihnen gerne auf Anfrage.

4. Wurden Sie bereits abgemahnt?

Hier empfehle ich immer die Prüfung durch einen Rechtsanwalt. Oft sind die Abmahngebühren auch überhöht oder die strafbewehrte Unterlassungserklärung ist falsch. Gerne vermittle ich Ihnen einen Anwalt, der sich damit auskennt.

5. Darum mein Tipp:

Überprüfen Sie Ihre Webseite, überprüfen Sie Ihr Impressum und investieren Sie das Geld, welches Sie nun sparen, lieber in Ihre eigene Homepage oder ein gutes Marketing!

Ihre Claudia Hönig