FAQ Coronavirus

Bitte beachten Sie: Die Informationen können sich stündlich ändern, wir versuchen Sie hier immer auf dem laufenden zu halten. Helfen Sie uns und mailen Sie uns, wenn Sie von Änderungen wissen. DANKE

Hier finden Sie den Beitrag von Herrn Rechtsanwalt Hönig zum Thema Fernbehandlung: https://www.erfolg-in-heilberufen.de/allgemein/fernbehandlung-moeglichkeiten-fuer-heilpraktiker.html

Hier finden Sie einen Beitrag als Anregung, was Sie jetzt konkret tun können.  https://www.erfolg-in-heilberufen.de/allgemein/coronavirus-was-koennen-sie-tun.html

 

Sie befinden sich in Quarantäne? Sie haben die Möglichkeit gem.  § 56 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz finanzielle Entschädigungen zu beantragen. Das gilt auch für Heilpraktiker. Grundlage für die Entschädigung ist das Jahreseinkommen des letzten Jahres. (Steuerbescheid). Sprechen Sie das örtliche Gesundheitsamt an. 

Eltern, die Ihre Kinder betreuen müssen (unter 12 Jahre, haben auch einen Anspruch auf Ausgleichszahlung.  

Sollten Sie Aufgrund es Ausbleibens von Patienten in finanzielle Not geraten, sprechen Sie auch Ihre Stadt und den Landkreis an. Es gibt hier viele unterschiedliche Unterstützungen. 

Voraussetzung ist immer: Sie haben sich vor März 2020 nicht in finanziellen Schwierigkeiten befunden. Das muss versichert werden. 

Bislang ist Länderübergreifend folgendes geplant:

 

Baden-Würtemberg: 

https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/soforthilfe-corona/

Bayern:

https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/

Berlin:

https://www.berlin.de/corona/

Brandenburg:

https://www.ilb.de/de/covid-19-aktuelle-informationen/aktuelle-unterstuetzungsangebote/

Bremen:

https://www.bremen-innovativ.de/corona-info-ticker-fuer-unternehmen/

Hamburg:

https://www.ifbhh.de/magazin/news/coronavirus-hilfen-fuer-unternehmen

Hessen:

https://wirtschaft.hessen.de/wirtschaft/coronahilfen-fuer-unternehmen

Niedersachsen:

https://www.nbank.de/Blickpunkt/Covid-19-%E2%80%93-Beratung-f%C3%BCr-unsere-Kunden.jsp

Niedersachsen:

https://www.duesseldorf.de/wirtschaftsfoerderung/corona.html

Rheinland-Pfalz:

https://mwvlw.rlp.de/de/themen/corona/

Saarland:

https://www.saarland.de/dokumente/res_wirtschaft/Corona_Kleinunternehmer_Soforthilfe.pdf

Sachsen:

https://www.sab.sachsen.de/meta/sab-news.jsp

Sachsen-Anhalt:

https://mw.sachsen-anhalt.de/media/coronavirus/wirtschaft/

Schleswig-Holstein:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/VII/_startseite/Artikel2020/I/200313_InitiativeFinanzierung_Corona.html

Thüringen:

https://bb-thueringen.de/wp-content/uploads/2020/03/Infoblatt_Coronavirus-1.pdf

 

 

 

Hier sammeln wir Informationen von Aussagen einzelnen Gesundheitsämter, ob Sie als Heilpraktiker und Berücksichtigung aller  strenger Auflagen arbeiten dürfen oder nicht. Diese Liste wird ständig aktualisiert. Eine Haftung kann nicht übernommen werden. 

Baden-Würtemberg: Ja https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

Bayern:  Uneinig, Hier finden Sie weitere Informationen: https://www.bayern.de/erlaeuterungen-zu-den-beschraenkungen-fuer-firmen-und-freiberufler/?fbclid=IwAR2nAcQW3ljRrsKF7QCYQE-9orvB0YjoQEcK_bDHnEvkqVXJirAilNU01XQ

Berlin: Je nach Gesundheitsamt

Hessen: Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich, aber auch hier reagieren die Gesundheitsämter unterschiedlich. 

Brandenburg: unter strengen Auflagen.

Leipzig: Ja

Niedersachsen: Medizinisch notwendig, aber auch hier gibt es Gesundheitsämter die eine Schliessung verlangen. 

Nordrhein-Westfalen: ja mit Einschränkungen https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/landesregierung-beschliesst-weitreichendes-kontaktverbot-und-weitere-massnahmen-zur

Rheinland-Pfalz: Ja

Saarland: Termin muss medizinisch dringlich sein. 

Sachsen: Ja, strenge Hygienevorschriften

Schleswig-Holstein: Noch offen, aber auch hier verlangen einzelne Gesundheitsämter die Schliessung.

Kontrollen:

Sie sollten Ihre Heilpraktikerurkunde in Kopie mitführen und am besten ein Briefpapier, damit ersichtlich ist, wo Sie arbeiten. 

Ihre Patienten sollten eine schriftliche Terminbestätigung auf Ihrem Briefpapier mit sich führen. Die Behandlung muss je nach Bundesland medizinisch notwendig sein.

 

 

 

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https://theblackswan.de/corona-hilfen-fuer-unternehmen/