Coronavirus – Was können Sie tun?

Nun ist der Virus auch in Deutschland angekommen und Sie müssen sich vorbereiten. Es wird von allen Seiten versucht, das Virus einzudämmen, auch Sie können dazu beitragen: 

Sie als Person:

Achten Sie auf Handhygiene und fassen Sie sich möglichst nicht ins Gesicht. Es gibt auch in der Naturheilkunde viele gute Mittel, die Ihr Immunsystem unterstützen.  Im Moment ist es wohl wirklich angeraten die Sozialkontakte zu reduzieren, auch wenn da mein eigenes Herz blutet. Wenn der Virus auch für uns vielleicht nicht so schlimm ist, könnten wir Überträger für ältere oder kranke Personen sein. 

 

In der Praxis: 

Achten Sie auf Hygiene. Viele Praxen vermeiden Händeschütteln und nähere Kontakte. Weichen Sie – sofern möglich auf  – auf Onlinesprechstunden aus. In meinem Beitrag über Online-Sprechstunde (Link) können Sie mehr erfahren. 

Erfragen Sie gleich bei Sitzungsbeginn den Gesundheitszustand. Bei Erkältungen lieber den Termin absagen. Sie sind bei Verdacht meldepflichtig. 

 

Labor:

Das Biolabor in Hemer hat folgende Hinweise herausgegeben: 

Labordiagnostik und Meldung:
Zum aktuellen Zeitpunkt sollte eine Laboruntersuchung auf COVID-19 (Coronavirus SARS-CoV-2) ausschließlich durch einen Arzt veranlasst oder durch das örtliche Gesundheitsamt oder eine andere amtlich benannte Stelle durchgeführt werden. Die Meldung von Verdachtsfällen und positiven Laborergebnissen ist in der Coronavirus-Meldepflichtverordnung geregelt. 

Unabhänig davon gilt es natürlich auch beim Virus COVID-19 die üblichen hygienischen Maßnahmen – wie bei allen anderen Infektionskrankheiten – in der Praxis einzuhalten. Alle wichtigen Informationen zum Virus COVID-19 finden Sie auf der Website des RKI: Bitte hier klicken”  (Quelle: https://www.biolabor-hemer.de/fachinformationen/2020/03/09/f%C3%BCr-die-praxis-masernimpftiter-und-coronavirus/)

 

Wie mit Absagen umgehen?

Wenn möglich, weichen Sie auf Online-Sprechstunden aus. Beachten Sie hierzu die gesetzlichen Vorschriften in § 9 HWG und die Umsetzungshinweise von Rechtsanwalt Hönig.  Ich würde von einer Berechnung eines Ausfall-Honorares absehen. 

 

Habe ich Anspruch auf Entschädigung, wenn meine Praxis aus Quarantänegründen geschlossen werden muss?

Ja, nach § 56 Infektionsschutzgesetz. Die Höhe richtet sich nach dem Verdienstausfall. Grundlage ist der Steuerbescheid. Die KBV hat eine Liste der zuständigen Behörden herausgegeben. https://www.kbv.de/media/sp/Liste_Coronavirus_Entschaedigung.pdf

 

Informieren Sie und klären Sie auf!

Nutzen Sie den Coronavirus, um mit Ihren Patienten in Kontakt zu bleiben. Informieren Sie, klären Sie auf, Leisten Sie Unterstützung, Beantworten Sie Fragen. Seien Sie da für Ihre Klienten!

Nutzen Sie dafür alle verfügbaren Medien: Webseite, Newsletter, Facebook… 

 

 

Was tun mit der Freizeit?

  • Nutzen Sie die gewonnene Zeit für alle administrativen Tätigkeiten (Steuer, Buchhaltung, Ausmisten)
  • Buchen Sie Online-Weiterbildungen
  • Lesen Sie ein paar gute Bücher
  • Suchen Sie sich neue Ziele für Ihre Praxis, erweitern Sie Ihr Expertenwissen, suchen Sie nach neuen Angeboten für Ihre Patienten
  • Hübschen Sie Ihre Webseite auf (gerne mit uns)
  • Gönnen Sie sich ein Coaching zur Positionierung und Zielsetzung (gerne auch mit uns)
  • Ruhen Sie sich einfach mal aus

Haben Sie weitere Fragen zum Coronavirus? Schreiben Sie mich an. 

Bleiben Sie gesund. 

Ihre 

Claudia Hönig