Das neue TTDSG – Was müssen Sie als Heilpraktiker beachten?

Diese Sache mit den Cookies. Was soll ich sagen? Also im Privaten liebe ich Kekse. Am liebsten welche mit Schokostücken oder im Sommer mit Orange. Ach fast egal, Hauptsache lecker. 

Aber beruflich? Wem gehen denn die ständigen Cookiehinweise auf den Webseiten nicht auf den „Keks“? Also mir schon. Das macht einfach keinen Spass mehr. 

 

Das neue TTDSG „Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz“:

Bereits im letzten Jahr berichtete ich von dem Urteil des BGH. jetzt gibt es unter anderem für die Cookies ein neues Gesetz, das TTDSG. Dieses Gesetz ist am 01.12.2022 in Kraft getreten. 

Es gibt über das TTDSG sehr viel zu berichten. Heute möchte ich nur auf die „gehassten“ Cookies eingehen. 

Wenn Sie also auf Ihrer Webseite Cookies einsetzen müssen Sie zwingend einen Cookie-Hinweis setzen. Ich empfehle das kostenpflichte Tools „Borlabs-Cookie“. Bitte sprechen Sie unbedingt mit Ihrem Webdienstleister. Wenn Sie jetzt einen Cookie-Hinweis verwenden, müssen Sie auch Ihre Datenschutzerklärung anpassen. 

 

Ausnahmsweise mal ein Verweis

Herr Rechtsanwalt Dr. Schwenke hat einen ganz hervorragenden Beitrag zum TTDSG geschrieben. Leider ist es eben auch ein halber Roman. Ich werde mich durch das neue Gesetz arbeiten und Sie so gerne auf dem Laufenden halten. 

Bitte informieren Sie sich gerne ausführlich in diesem Artikel:

https://datenschutz-generator.de/ttdsg-cookies/

Herr Schwenke hat einen sehr guten Datenschutzgenerator, für alle die noch eine gute Datenschutzerklärung für die Webseite suchen. 

Sind Sie dabei?