Cookies und die DSGVO

Seit Oktober finden wir aufgrund des EuGH-Urteiles zur Cookie Nutzung viele Hinweise zur Handlungsumsetzung und auch einige Verwirrungen. 

Worum geht es eigentlich?

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in der Sache “Planet49” entschieden, dass das Setzen von Cookies, die nicht unbedingt erforderlich sind, der aktiven Einwilligung des Internetnutzers bedarf. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich bei den abgerufenen Informationen um personenbezogene Daten handelt oder nicht. 

Zur endgültigen Entscheidung wurde die Akte zurück an das BGH gegeben. Der BGH muss nun entscheiden, was dies konkret für Webseitenbetreiber bedeutet. Vor allem muss der Begriff “nicht unbedingt erforderlich” auch geklärt werden. 

Google Analytics und andere Analysetools

Bis zur endgültigen Klärung durch den BGH sollten Sie Analysetools entweder nicht nutzen, ober über einen Cookie-Hinweis eine ausdrückliche Einwilligung einholen. Gerne sind wir Ihnen hier behilflich. 

Wenn Sie lediglich WordPress ohne Analysetools und sonstigen Schnickschnack nutzen:

Brauchen Sie nach meiner bisherigen bescheidenen Erkenntnis gar keinen Cookie Hinweis mehr setzen, weil Sie nur Cookies setzen, die wirklich unbedingt erforderlich sind. Einzig das Gravatarbild könnte noch aktiv sein und müsste dann deaktiviert werden. Aber: Ich bin kein Richter und kein Anwalt. Und wir hoffen, es gibt bald eine Entscheidung durch den BGH

Hier finden Sie ein Video, wie Sie den Gravatar deaktivieren können. 

Ich bin sehr gespannt, was der BGH hier entscheiden wird. 

Google Maps und Google Fonts

Im Moment lautet unsere Empfehlung Google Maps und Google Fonts zu deaktivieren oder aber auch über einen Cookie-Hinweis eine ausdrückliche Einwilligung einholen. Sprechen Sie uns gerne an. 

Wir hoffen, dass der BGH bald eine für uns klärende Entscheidung trifft. Wir halten Sie auf dem Laufenden. 

Herzliche Grüße

Claudia Hönig und Team