Berufshaftpflicht für Heilpraktiker wird Pflicht

Claudia Hönig - Erfolg in HeilberufenWie der Presse zu entnehmen ist, hat Brandenburg als erstes Bundesland die EU-Richtlinie 2011/24/EU umgesetzt. Diese Richtlinie regelt die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung und die Verpflichtung für Gesundheitsdienstleister zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung.  (ABl. EU Nr. L 88 S. 45).  

Für Sie als Heilpraktiker bedeutet dies, dass der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung für Sie nun zu Pflicht geworden ist. 

Auch ohne diese Richtlinie haben in der Vergangenheit die meisten Heilpraktiker zu ihrem eigenen Schutz eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen. Diejenigen, die dies noch nicht getan hatten, sollten dies nun zeitnah nachholen.

Es ist davon auszugehen, dass andere Bundesländer bald folgen. 

Bei Fragen zur Haftpflichtversicherung können Sie sich gerne an Herrn Rene Kohn, Tel: 040 532886-316  mail:kohn@afm-gruppe.de