Einkommensteuer

Arbeitsmittel für die Selbständigkeit weiternutzen

Haben Sie Arbeitsmittel, die Sie nun nach Eintritt in die Selbständigkeit weiternutzen möchten, wie z. B. Drucker, Computer…, so können Sie diese noch anteilig abschreiben und so Ihre Einkommensteuerlast senken. Beachten Sie: Es ist nur der Teil der Anschaffungskosten abziehbar, der auf die Zeit der Selbständigkeit entfällt.  Näheres ist nach zu lesen im Urteil des […]

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Hinweise zur Buchführung

Die Tätigkeit als Heilpraktiker zählt gem. § 18 EStG zu den freien Berufen. Das heißt der Heilpraktiker ist nicht buchführungspflichtig und kann seinen Gewinn durch die Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Ausgaben ermitteln. Diese Ermittlung wird jeweils am Jahresende erstellt. Einkommensteuer: Der mit der Gewinnermittlung erzielte Überschuss ist bei der Einkommensteuererklärung auf der

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