Steuertipps – Steuerbefreiung einer Heilpraktikerin

Geld sparen - Steuern senkenAus dem Gerichtssaal des Finanzgerichts München:

Steuerbefreiung einer Familientherapeutin (FG)

Einer Heilpraktikerin, die im Auftrag von Landratsämtern als Familientherapeutin für verschiedene Jugendämter im Wesentlichen organische, neurotische und symptomatische Störungen behandelt und im Rahmen der Eingliederungshilfe direkt mit den jeweiligen Landrats- und Kreisjugendämtern abrechnet, kann die Steuerbefreiung nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystR (Richtlinie 2006/112/EG) in Anspruch nehmen (FG München, Urteil v. 24.5.2012 – 14 K 3415).

Eine gute Entscheidung des Finanzgerichts München findet
Ihre
Claudia Hönig

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