Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat entschieden:
Steuersatz für die Behandlung in Salzwasser – Schwebebädern (FG)
Das „Floating“ unterliegt dem Regelsteuersatz nach § 12 Abs. 1 UStG und nicht dem ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 9 UStG. Dies gilt zumindest dann, soweit nicht nachgewiesen wird, dass die Leistung im Rahmen einer medizinischen Heilbehandlung erfolgt (FG Baden-Württemberg, Urteil v. 23.7.2012 – 9 K 2780/09; Revision zugelassen).
Es ist daher für Sie als Anbieter wichtig, vor Leistung abzuklären, ob diese im Rahmen einer medizinischen Heilbehandlung erfolgt. Bitte kontaktieren Sie hierfür einen Steuerberater Ihrer Wahl.
Ihre Claudia Hönig
Post Views: 213