Weihnachtsgrüße versenden – darf ich das?

Alle Jahre wieder stellt sich die gleiche Frage: Darf ich meinen Patienten Weihnachtsgrüße senden? Und wenn ja, wie? 

 

Weihnachtsgrüße sind ein schönes Ritual

So vor Weihnachten mal etwas anderes als Rechnungen in seinem Briefkasten zu finden, ist wundervoll. Also ja, versenden Sie gerne Weihnachtsgrüße als Brief mit der Post.

Und was ist mit dem Datenschutz?

Wenn Sie sicher gehen möchten: Holen Sie sich am Anfang der Behandlung ein Einverständnis ein.  Auf der anderen Seite ja auch irgendwie komisch, denn die Weihnachtskarte sollte ja eigentlich eine Überraschung und ein Danke am Jahresende sein. 

Dazu finden wir bei: Datenschutzbeauftragter-info.de

“Wie bereits dargestellt, gehört es zu einem normalen und sozialadäquaten Verhalten, sich bei seinen Kunden und Geschäftspartnern zu bedanken und ihnen eine schöne Weihnachtszeit, sowie einen guten Rutsch ins neue Jahr zu wünschen.”

 

Einwilligung in die Datenverarbeitung? 

Diese hat der Patient bereits bei Beginn unterschrieben. Solange der/die Patient/in nicht widersprochen hat, versenden Sie gerne Weihnachtspost. 

Nutzen Sie diese Weihnachtspost, um…

auf Ihre neuen (oder gerade aktuellen) Angebote hinzuweisen. Oder auf die neue Webseite, oder, oder.. Viele meiner Kunden berichten, dass Patienten sich gerade aufgrund der Weihnachtspost wieder gemeldet haben. 

Und wie versende ich Weihnachtspost?

Am schönsten ist es sicher, wenn Sie sich hinsetzen und zumindest den “besten” Patienten einen persönlichen Weihnachtsbrief schreiben. Es kann ja auch eine Postkarte im Umschlag sein. Ihre Praxisverwaltungssoftware (zum Beispiel lemniscus.de) kann Ihnen sagen, wer zu ihren treuesten Patienten gehört. 

Natürlich können Sie auch professionelle Versender wählen, wie zum Beispiel: https://shop2.postalo.de/

Was denken Sie über Weihnachtspost? Ich freue mich auf Ihre Meinung. 

Alles Liebe

Claudia Hönig