Neue Corona Regelungen ab 01. Oktober 2022

Vom 01. Oktober 2022 bis 07. April 2023 gelten folgende Corona Schutzmaßnahmen für Sie als selbständige/r Heilpraktiker/IN in eigener Praxis

  • FFP2  Maskenpflicht für Patient/Innen und Besucher/Innen. Ausnahmen für Menschen, die aus medizinischen Gründen keine Masken tragen können, sowie gehörlose, schwerhörige und Kinder unter 6 Jahren.
  • Ob die Maskenpflicht auch für Heilpraktiker selbst geht, kann ich nicht erkennen.

 

Die Bundesländer können weitergehende Maßnahmen beschließen. 

 

Impfstatus ab 01. Oktober 2022

Es gilt ab dem 1.10.2022 nur die Person als geimpft, welche über eine 3malige Impfung verfügt (Der Genesenstatus wird einer Impfung gleichgestellt). Gemäß § 22 a IfSG muss die 3. Impfung spätestens 4 Wochen nach dem 1.10. nachgewiesen werden.

Stellungnahme der Bundesländer:

https://www.zdf.de/nachrichten/politik/corona-impfpflicht-laender-pflege-lauterbach-100.html?fbclid=IwAR3ceWVCejkfFPkps6m4QcsUXN8pdKXWPa8l5P6nPktHAkgUVvK5FauqSqI

Folgende Bundesländer verzichten bis zum Auslaufen der Impfpflicht zum 31.12.2022 auf einen erneuten Impfnachweis (außer bei Neueröffnungen oder Neueinstellung)

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Thüringen
  • Nordrhein-Westfalen

 

Bitte helfen Sie mit: 

Haben Sie noch weitere Informationen? Ich freue mich über jede Hilfe. Ich danke Ihnen.