Kosten für Heilpraktikerausbildung steuerlich absetzbar

Am 17.08.2011 entschied der Bundesgerichtshof, dass die Kosten für Lehre und Studium nun doch steuerlich absetzbar sein sollen. Dies kann auch für Ihre Ausbildung zum Heilpraktiker gelten.

Selbst wenn Sie in den Jahren der Ausbildung keine Einkünfte hatten, werden sog. Verlustvorträge gebildet, die Sie mit den Einnahmen der ersten Berufsjahre verrechnen können.

Gerade Existenzgründer im Heilpraktikerbereich  können so ihre Steuerlast erheblich drücken. Nähere Informationen sowie das Urteil des Bundesgerichtshofes finden Sie hier:

http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/0,1518,780829,00.html

Falls Sie noch keinen Steuerberater Ihres Vertrauens haben, sprechen Sie mich an.

Ihre

Claudia Hönig