Heilpraktiker-Homepages bitte bald auf SSL umstellen

Liebe Leser/innen,

eine Homepage will gepflegt und aktualisiert werden. Und Sie müssen Sie ab und an an neue gesetzliche Vorschriften anpassen. Wie zum Beispiel die Umstellung auf SSL.

§ 13 TMG Abs 7 wurde neu gefasst. Dort heißt es:

„Diensteanbieter haben, soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist, im Rahmen ihrer jeweiligen Verantwortlichkeit für geschäftsmäßig angebotene Telemedien durch technische und organisatorische Vorkehrungen sicherzustellen, dass
1. kein unerlaubter Zugriff auf die für ihre Telemedienangebote genutzten technischen Einrichtungen möglich ist und
2. diese
a) gegen Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten und
b) gegen Störungen, auch soweit sie durch äußere Angriffe bedingt sind,
gesichert sind.
Vorkehrungen nach Satz 1 müssen den Stand der Technik berücksichtigen. Eine Maßnahme nach Satz 1 ist insbesondere die Anwendung eines als sicher anerkannten Verschlüsselungsverfahrens.“

 

Meine Empfehlung:

Auch wenn es juristisch eine Auslegungssache ist, was “technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist”, rate ich allen, deren Homepage noch nicht auf SSL umgestellt ist, dies baldmöglichst zu tun. 

Ich biete Ihnen günstige Umstellungspreise. Nehmen Sie einfach Kontakt mit mir auf.