Die Hürden der Online-Terminvereinbarung

Liebe Leser,

die neuen Techniken machen auch vor Heilpraktikern nicht halt. Termine werden nicht nur am Telefon vereinbart, sondern auch mit SMS, Whatsapp oder ganz komfortabel: Über eine Online-Terminvereinbarung.

Dann aber müssen Sie als Heilpraktiker eine weiter Informationspflicht erfüllen. Es handelt sich dabei um die EU-ODR Verordnung über Online Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten. 

Dort werden auch Behandlungsverträge erfasst, die über die Homepage oder über andere elektronische Wege angeboten werden.

Wenn Sie solche anderen elektronischen Wege anbieten, oder sogar eine Terminvereinbarung über die Homepage ermöglichen, müssen Sie in Ihrem Impressum auf die Online-Streitbeilegungsplattform verweisen:

 

Folgender Text muss im Impressum  eingefügt werden:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, dieunter www.ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie in unserem Impressum. Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an dem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen.

Quelle der Formulierung: https://www.medienrecht-urheberrecht.de/abmahnung-onlinehandel/571-muster-hinweis-os-plattform-odr.html

 

Abmahnung:

Bitte beachten Sie, dass ein fehlender Hinweis abgemahnt werden kann. Sollten Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, vermittle ich Sie gerne an einen Rechtsanwalt. Bitte sprechen Sie mich an.