Buchhaltung – Tipp für Materialberechnung

Oft werde ich gefragt, wie das denn nun mit Rechnungen ist, wenn Sie zum Beispiel eine Infusion legen und Sie stellen Material und die Stoffe. 

Hier die Antwort einer befreundeten Steuerkanzlei:

Die Veräußerung von Medikamenten im Rahmen einer Hausapotheke mit Gewinnerzielungsabsicht, stellt einen Gewerbebetrieb dar. Ebenso die Herstellung und Abgabe von homöopathischen Präparaten gegen Entgelt. Die Abgabe sollte daher immer zum Selbstkostenpreis erfolgen, so dass keine Gewinnerzielungsabsicht unterstellt werden kann. Ebenso führt die Verwendung von Material im Rahmen der Heilbehandlung nicht zu gewerblichen Einkünften Zum besseren Nachweis rate ich zur gesonderten Ablage der betreffenden Rechnungen, so dass im Zweifel hierfür eine eigene Gewinnermittlung erfolgen kann (https://www.fahrni.de/index.php/de/partner/mandy-kreher/).

 

Mein Tipp dazu: 

Sie können auch gerne den Patienten das Material mitbringen lassen. Wenn Sie das Material stellen, dann immer die Rechnungen über den Einkauf aufheben, damit wir im Zweifel den “Selbstkostenpreis-Nachweis” haben. 

 

Gerne sind wir für Ihre Fragen da

Ihre 

Claudia Hönig