Liebe/r Leser/Innen,
jetzt hat es auch mal eine Physiopraxis getroffen: Keine ordnungsgemäße Aufklärung über die Datenverarbeitung gemäß DSGVO.
Sie haben gemäß DSGVO in der Heilpraktikerpraxis 2 Pflichten:
- Aufklärung über die Datenverarbeitung auf der Webseite.
- Aufklärung über die Datenverarbeitung IN der Praxis.
Haben Sie noch kein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, welches Sie ihren Patienten vorlegen können, holen Sie dieses bitte schnellstmöglich nach. Ein günstiger Weg ist mein DSGVO Kurs. https://therapeutenkompetenz.de/produkt/dsgvo-fuer-selbstaendige-in-heilberufen/
Dort erhalten Sie alle Muster, auch das, welches Ihr Patient erhält.
Im vorliegenden Fall wurde es versäumt, den Patienten darüber zu informieren, dass die Rechnungen von einer Abrechnungsstelle erstellt werden. Dazu sind Sie verpflichtet.
Gerne bin ich bei weiteren Fragen für Sie da.
Alles Liebe
Claudia Hönig
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