Arbeitsmittel für die Selbständigkeit weiternutzen

Haben Sie Arbeitsmittel, die Sie nun nach Eintritt in die Selbständigkeit weiternutzen möchten, wie z. B. Drucker, Computer…, so können Sie diese noch anteilig abschreiben und so Ihre Einkommensteuerlast senken. Beachten Sie: Es ist nur der Teil der Anschaffungskosten abziehbar, der auf die Zeit der Selbständigkeit entfällt.  Näheres ist nach zu lesen im Urteil des […]

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