Jeder Heilpraktiker unterliegt der Fortbildungspflicht.
Diese Pflicht erfüllen viele durch den regelmäßigen Besuch von Weiterbildungen.
Die Kosten für Weiterbildungen können Sie absetzen.
Genauso absetzbar sind auch die Fahrten dorthin, wenn Ihr PKW nicht zum Firmenvermögen gehört. Dann dürfen Sie für jeden gefahrenen Kilometer 0,30 € ansetzen. Werden öffentliche Verkehrsmittel benutzt, dann können Sie die tatsächlich angefallenen Aufwendungen in Ansatz bringen. Dazu müssen Sie die Fahrkarten aufheben und im Zweifelsfall vorlegen.
Sprechen Sie Ihren Steuerberater auf dieses Thema an. So lassen sich überhöhte Steuerzahlungen vermeiden.
Ihre
Claudia Hönig
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