Ob jetzt die Erlaubnis zur Fernbehandlung kommt?

Mich erreichte heute eine Mitteilung, dass auf dem diesjährigen Ärztetag die sog. Videosprechstunde auch für weitere Anwendungen geöffnet werden könnte. 

Seit April 2017 sind die sog. “Videosprechstunden” ein teil der gesetzlichen Regelversorgung. Im Augenblick sind diese beschränkt auf die Betreuung von bereits bestehenden Patienten und auf Beratungen. 

Es bleibt zu hoffen, dass der Ärztetag eine Änderung des Gesetze initiiert und dann auch § 9 HWG fällt. Der verbietet nämlich eine Werbung mit Fernbehandlung. (Wobei es hier wirklich Auslegungssache werden könnte. Das Gesetz verbietet Werbung für eine Behandlung, die nicht auf eigene Wahrnehmung beruht. Ist eine Videosprechstunde nicht doch eine eigene Wahrnehmung? Ich hoffe, auch da kommt bald Klarheit. 

Möchten Sie auch eine Videosprechstunde anbieten? Sprechen Sie mich an. Ich erarbeite mit Ihnen die notwendigen Konzepte und sorge für die technische Umsetzung. 

 

Ihre
Claudia Hönig