Die Zukunft des Rechnungswesens: eRechnungen als Standard in der Heilpraktikerpraxis?

Am Mittwoch letzter Woche hat das Bundeskabinett nach einigem Hin und Her das Wachstumschancengesetz beschlossen. Eine darin enthaltene Bestimmung sorgt für Aufsehen und erhebliche Veränderungen im Geschäftsalltag vieler Selbstständiger: Die verpflichtende Verwendung elektronischer Rechnungen ab 2025 und die Meldung der Rechnungsdaten an das Finanzamt ab 2028. In diesem Blogbeitrag werfen wir einen genaueren Blick auf diese Neuerungen und ihre Auswirkungen.

 

Was sind eRechnungen?

Ab dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen und Selbstständige elektronische Rechnungen akzeptieren. Doch diese eRechnungen sind keine einfachen PDF-Dokumente, die per E-Mail verschickt werden. Sie bestehen stattdessen aus strukturierten Daten, oft in Form von XML-Dateien. Dies erfordert neue Softwarelösungen zur Verarbeitung. Außerdem werden eRechnungen nicht zwangsläufig per E-Mail versandt.

 

Änderungen in der Rechnungsstellung

Bisher erforderte das Versenden einer PDF-Rechnung die Zustimmung des Empfängers. Ab 2025 wird eine Zustimmung erforderlich sein, um Papier- oder PDF-Rechnungen zu versenden. Ab 2026 sind im B2B-Bereich nur noch elektronische Rechnungen erlaubt. Heilpraxen sollten daher bereits 2024 ihre Rechnungsstellung anpassen.

 

Papier und PDF vs. eRechnungen

Bereits heute sind einfache Rechnungen in Word oder Excel nur eingeschränkt zulässig und werden es in Zukunft im B2B-Bereich gar nicht mehr sein. Stattdessen werden Sie als Selbständiger in einem Heilberuf auf eine Software zurückgreifen müssen. Fehler in Rechnungen können nicht einfach überschrieben werden; stattdessen müssen Korrekturdokumente erstellt oder die ursprüngliche Rechnung storniert werden.

 

Vorteile von eRechnungen

Nach der Umstellung haben Kunden den Vorteil, dass sie Rechnungen besser automatisiert verarbeiten können. Echte eRechnungen übermitteln alle wichtigen Informationen digital und strukturiert, was Fehler reduziert.

 

Ausnahmen und hybride Rechnungen

Das Wachstumschancengesetz sieht Ausnahmen für Kleinbetragsrechnungen, Rechnungen an Privatkunden und Fahrscheine vor. Dies bedeutet, dass Sie mit verschiedenen Arten von Rechnungen jonglieren müssen. Eine Lösung könnten hybride Rechnungen sein, die aus einer PDF- und einer XML-Datei bestehen oder beide Formate in einer Datei vereinen.

 

Meldung ans Finanzamt ab 2028

Die Verwendung von eRechnungen dient nicht nur der Modernisierung, sondern soll auch Steuer- und Umsatzsteuerbetrug eindämmen. Ab 2028 müssen relevante Rechnungsinformationen parallel zum Rechnungsversand ans Finanzamt gemeldet werden. Dies könnte dazu führen, dass Unternehmen und Selbstständige vermehrt Meldepflichten haben.

 

ZUGFeRD: Eine Lösung für eRechnungen

ZUGFeRD ist ein Format, das strukturierte Daten in einer PDF-Rechnung integriert. Es kombiniert das Beste aus zwei Welten, indem es eine für Menschen lesbare PDF mit eingebetteten XML-Daten bietet. Dies erleichtert die maschinelle Verarbeitung und erleichtert den Übergang zur eRechnung.

 

Was nun?

Die Einführung der eRechnung ab 2025 und die Meldung ans Finanzamt ab 2028 bedeuten erhebliche Veränderungen für Sie im Praxisbetrieb. Die Umstellung erfordert neue Software und Prozesse, bietet jedoch auch Vorteile in Bezug auf Automatisierung und Fehlerreduktion. Die Zukunft der Rechnungsstellung ist elektronisch, und es ist ratsam, sich frühzeitig auf diese Änderungen vorzubereiten.

Sprechen Sie unbedingt mit Ihrem Softwareanbieter. lemniscus wird sicher eine Lösung anbieten (Ein Grund mehr, warum ich diesen Anbieter empfehle). 

Ich werde Sie über die aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden halten. Abonnieren Sie gerne meinen Newsletter, um nichts zu verpassen. 

Alles Liebe

Claudia Hönig