Die DSGVO kommt, Sie müssen Ihre Homepage anpassen.

Am 25. Mai 2018 tritt die neue DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) in Kraft. 

Gefühlt beschäftige ich mich seit Monaten ständig damit. Noch ist das Gesetz nicht in Kraft und die Gerüchteküchebrodelt, es gibt – wie immer bei einem Gesetz – solche und solche Auslegungen. 

 

Für Ihre Heilpraktiker-Homepage müssen Sie folgende Dinge beachten:

 

1. SSL Verschlüsselung (Pflicht, wenn Sie ein Kontaktformular oder Newsletter anbieten)

 

2. Bei Ihrem Kontaktformular muss ein anklickbarer Hinweis hinzugefügt werden. Das Kontaktformular darf erst abgesendet werden der Hinweis angeklickt wurde. Dieser Hinweis kann wie folgt lauten: (Formulierungsvorschlag):

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage
erhoben und verarbeitet werden.
Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht.
Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an xxxx@xxx.de widerrufen.

(Ich persönlich finde das ja schon merkwürdig. Da gibt es im Gesetz die Möglichkeit durch konkludentes Handeln Verträge abzuschließen und bei einem Kontaktformular muss ich doppelt einwilligen???. Aber nun gut: Solange es keine Entwarnung gibt, lieber so ein Kästchen verwenden).

 

3.  Bei einer Newsletteranmeldung muss folgender Hinweis hinzugefügt werden (Formulierungsvorschlag):

Mit der Anmeldung zu meinem Newsletter bestätigen Sie, dass Sie die Datenschutzbestimmungen
gelesen haben und akzeptieren.
Ich erkläre hiermit ausdrücklich, dass ich Ihre persönlichen Daten nicht an Dritte weitergebe.
Sie können sich natürlich jederzeit wieder von meinem Newsletter abmelden.

(Ja auch hier leide mein Rechtsempfinden sehr, siehe Kontakt, aber dann bauen wir halt Kästchen ein).

 

4. Ihre Datenschutzerklärung muss angepasst werden. Leider gibt es dafür kein “vorgefertigtes” Formular. Bei e-recht24.de können Sie sich registrieren lassen und dort eine individuelle Datenschutzerklärung erstellen. 

 

5. Bitte schließen Sie mit Ihrem Webhoster einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung ab. Dies gilt auch für etwaige Analysetools wie Google Analytics.

 

6. Überprüfen Sie Ihre Webseite auf Plugins und sonstige Installationen, bei denen Daten an Dritte weitergegeben werden. Entweder Sie deinstallieren diese, oder schließen auch Verträge zur Auftragsverarbeitung ab.

 

7. Verwenden Sie einen Cookie-Hinweis, wenn Sie Cookies setzen. (Ich hoffe, auch der gehört bald der Vergangenheit an.)

 

8. Überprüfen Sie Ihr Newslettermodul: Verwenden Sie eine double-opt-in Funktion? 

 

Unser Angebot an Sie:

Gerne übernehmen wir auch die Aktualisierung Ihrer Seite in Zusammenarbeit mit einem Anwalt zu einem günstigen Pauschalpreis. Bitte mailen Sie uns an: info@erfolg-in-heilberufen.de. 

 

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