Ausgaben in der Heilpraktikerpraxis: Ein grober Überblick

Um einen guten Überblick über den eigenen Praxiserfolg zu haben, ist es wichtig auch alles Ausgaben zu buchen, die in einer Heilpraktikerpraxis anfallen: 

 

1. Praxismiete:

Sie umfasst die monatlichen Kosten für die Nutzung des Praxisraums. Diese Kosten werden unter dem Konto „Praxismiete“ erfasst (SKR 03 4210 und SKR04 6310)

2. Versorgungskosten:

Dies umfasst Ausgaben für Gas, Strom und Wasser, die für den Betrieb der Praxis benötigt werden. Die Kosten für diese Versorgungsdienstleistungen werden unter separaten Konten für Gas, Strom und Wasser verbucht, um die Transparenz der Ausgaben zu gewährleisten. (SKR 03 4240 und SKR04 6325)

3. Reinigung und Verbrauchsmaterialien:

Die Ausgaben für Reinigungsmittel, Toilettenpapier, Seife und andere Verbrauchsmaterialien, die in der Praxis benötigt werden, werden unter dem Konto „Reinigung und Verbrauchsmaterialien“ erfasst (SKR 03 4250 und SKR04 6330).

4. Versicherungen für die Praxis:

Die Kosten für Versicherungen, einschließlich Haftpflichtversicherungen und Praxisversicherungen, werden unter dem entsprechenden Versicherungskonto erfasst. Diese Ausgaben sind entscheidend, um sich vor finanziellen Risiken zu schützen. (SKR 03 4360 und SKR04 6400)

Nutzen Sie für die Buchhaltung am besten eine gute Praxissoftware. So haben Sie alles in einem und alles Im Überblick. Wir empfehlen lemniscus.de. Dort können Sie auch die wichtigsten Konten des SKR03 oder SKR04 gleich übernehmen. SKR steht in diesem Text für den Sachkontenrahmen. Das ist ein Kontenrahmen, der für die Buchhaltung verwendet wird. 

Sie möchten die Buchhaltung für Heilpraktikerpraxen lernen? Wir haben einen Onlinekurs dazu: 
https://therapeutenkompetenz.de/produkt/buchfuehrung-fuer-heilberufe-onlinekurs/

Dort erklären wir auch, was es mit den Sachkontenrahmen auf sich hat. 

Sind Sie dabei?