Rechtsprechung zum Heilpraktiker (Psychotherapie)

Liebe Leser/innen, 
 
heute möchte ich Ihnen Informationen weiterleiten, die für Ihre Patienten wichtig sein könnten:
 
Es gab vermehrt Probleme, wenn Privatversicherte (oder Zusatzversicherte) bei ihrer Krankenkasse Rechnungen von Heilpraktikern Psychotherapie eingereicht haben. Diese wurden nicht erstattet, mit der Begründung, das seien keine “richtigen” Heilpraktiker. Nun gibt es ein Urteil, dass hoffentlich bald mehr Klarheit bringt:
 
Amtsgericht Dortmund mit Urteil am 21. Juni 2011 (Az: 405 C 1913/11) stellt folgendes klar:

“HP(Psych) sind berechtigt abzurechnen, da sie zur Berufsgruppe der Heilpraktiker gehören. Wenn der Versicherungsvertrag also HP(Psych) nicht ausdrücklich ausschließt, muss die Versicherung leisten.”

Ausführlichere Informationen erhalten Sie unter:  http://www.vfp.de/aktuelles/news/421-urteil-des-amtsgerichts-dortmund-gegen-die-signal-iduna-krankenversicherung-gleichstellung-von-vollheilpraktiker-und-heilpraktiker-fuer-psychotherapie.html.

Ich hoffe, dies hilft Ihnen mit der Abrechnung der Privatkassen weiter.