Liebe Leser/innen,
heute möchte ich Ihnen Informationen weiterleiten, die für Ihre Patienten wichtig sein könnten:

Amtsgericht Dortmund mit Urteil am 21. Juni 2011 (Az: 405 C 1913/11) stellt folgendes klar:
„HP(Psych) sind berechtigt abzurechnen, da sie zur Berufsgruppe der Heilpraktiker gehören. Wenn der Versicherungsvertrag also HP(Psych) nicht ausdrücklich ausschließt, muss die Versicherung leisten.“
Ausführlichere Informationen erhalten Sie unter: http://www.vfp.de/aktuelles/news/421-urteil-des-amtsgerichts-dortmund-gegen-die-signal-iduna-krankenversicherung-gleichstellung-von-vollheilpraktiker-und-heilpraktiker-fuer-psychotherapie.html.
Ich hoffe, dies hilft Ihnen mit der Abrechnung der Privatkassen weiter.