Neues zum HWG: Bitte keine geschönten Kundenmeinungen

Im Herbst vergangenen Jahres wurde das Heilmittelwerbegesetz gelockert. Es dürfen nach § 11 Abs. 1 Nr. 11 HWG nun auch Kundenmeinungen veröffentlicht werden, solange diese Veröffentlichung nicht in missbräuchlicher, abstoßender oder irreführender Weise erfolgen. 

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