Hinweise zur Buchführung

Die Tätigkeit als Heilpraktiker zählt gem. § 18 EStG zu den freien Berufen. Das heißt der Heilpraktiker ist nicht buchführungspflichtig und kann seinen Gewinn durch die Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Ausgaben ermitteln. Diese Ermittlung wird jeweils am Jahresende erstellt. Einkommensteuer: Der mit der Gewinnermittlung erzielte Überschuss ist bei der Einkommensteuererklärung auf der […]

Hinweise zur Buchführung Read More »