Wie Sie Ihre Buchhaltung vereinfachen und delegieren können
Viele packt beim Gedanken an Buchführung, Finanzamt und Steuererklärung das kalte Grausen. Sie auch? Dabei ist es gar nicht so schlimm.
Viele packt beim Gedanken an Buchführung, Finanzamt und Steuererklärung das kalte Grausen. Sie auch? Dabei ist es gar nicht so schlimm.
Die Tätigkeit als Heilpraktiker zählt gem. § 18 EStG zu den freien Berufen. Das heißt der Heilpraktiker ist nicht buchführungspflichtig und kann seinen Gewinn durch die Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Ausgaben ermitteln. Diese Ermittlung wird jeweils am Jahresende erstellt. Einkommensteuer: Der mit der Gewinnermittlung erzielte Überschuss ist bei der Einkommensteuererklärung auf der …