Bewirtungsbelege steuerlich absetzen

Laden Sie Geschäftspartner oder Patienten auf ein Geschäftsessen ein, so können Sie die 70 % des Betrages als Betriebsausgabe geltend machen. Sind Sie Umsatzsteuerpflichtig, dann können Sie die Umsatzsteuer vollständig, den Nettobetrag zu 70 % als Betriebsausgabe geltend machen. Damit das Finanzamt den Bewirtungsbeleg anerkennt, muss dieser maschinell erstellt sein und alle Speisen und Getränke […]

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