Führt die Bezeichnung „Zentrum“ in die Irre?
Der Bundesgerichtshof hatte sich unlängst mit der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit der Bezeichnung „Neurologisch/Vaskuläres Zentrum“ zu befassen. Der Bundesgerichtshof hat einen Wettbewerbsverstoß bejaht. Hierzu gleich. Zunächst kurz