Neues Urteil zur Umsatzsteuerbefreiung
Liebe Interessenten, hier mal wieder ein Urteil zur Umsatzsteuerbefreiung: Der BFH hat mit Urt. XI R 3/15 v. 26.7.2017 einer Heileurythmistin die Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 14
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Ihr Lieben, darf ich euch eine “Therapiemethode” vorstellen? Ich habe sie kürzlich durch “Zufall” entdeckt und bin hellauf begeistert: Die Methode nennt sich SYSTEMISCHE SELBST-INTEGRATION®
Liebe Leser, die neuen Techniken machen auch vor Heilpraktikern nicht halt. Termine werden nicht nur am Telefon vereinbart, sondern auch mit SMS, Whatsapp oder ganz
Hallo liebe Lernende! Wir haben eine neue Prüfungstrainer-App entwickelt. Um diese zu testen, suchen wir Probanden, bevor sie auf den Markt kommt. Was beinhaltet die
Liebe Leser/innen, ich möchte Ihnen heute ein interessantes Buch vorstellen: http://www.fascialmanipulation.de/onlineshop/fasziale-manipulation-zur-behandlung-von-funktionsstorungen-des-bewegungsapparates-luigi-stecco-antonio-stecco/ Sie erhalten als mein Kunde 20 % Rabatt auf dieses Buch. Schreiben Sie mich
Liebe Leser/innen, es kommt wieder Arbeit auf Sie zu. Schauen Sie bitte nach, ob Ihre Webseite auch auf dem neuesten Stand bezüglich google analytics ist.
Liebe Leser/innen, wir wussten es ja schon. Das Finanzgericht Schleswig-Holstein hat es nochmals bestätigt. Eine Befreiung von der Umsatzsteuer gibt es nur dann wenn eine
Liebe Leser/innen, wenn Sie ein Kontaktformular auf Ihrer Homepage verwenden, sollte die Seite mit einer SSL Verschlüsselung gesichert sein. (Das erkennen Sie an dem kleinen
Liebe Leser/innen, heute möchte ich Ihnen Informationen weiterleiten, die für Ihre Patienten wichtig sein könnten: Es gab vermehrt Probleme, wenn Privatversicherte (oder Zusatzversicherte)
Liebe Leser/innen, die Mobilfähigkeit Ihrer Homepage wird immer wichtiger. Die Zugriffzahlen von Handy-Geräten steigt von Monat zu Monat. Auch “belohnt” Google eine Homepage, die auch
Liebe Leser/innen, eine Homepage will gepflegt und aktualisiert werden. Und Sie müssen Sie ab und an an neue gesetzliche Vorschriften anpassen. Wie zum Beispiel die
Ja, liebe Leser, die Welt wird gerade nicht unkomplizierter. Nun hat das OLG Köln entschieden, dass es für Webseitenbetreiber verpflichtend ist, gemäß § 13 TMG