Änderungen im Heilmittelwerberecht

Claudia HönigNun liegt er endlich vor, der Referentenentwurf des „Zweiten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften“ mit den Änderungen unter anderem auch beim Heilmittelwerbegesetz.

Der Referentenentwurf sieht positive Änderungen im Heilmittelwerberecht vor.Es handelt sich dabei um folgende Punkte:

Krankengeschichten

Unzulässig ist die Wiedergabe von Krankengeschichten dann nur noch, wenn sie missbräuchlich, abstoßend oder irreführend ist oder zu einer falschen Selbstdiagnose verleiten kann. Bislang sind Veröffentlichungen von Krankengeschichten nicht erlaubt

 Personendarstellung auf einem Bild in Berufsbekleidung

Auch dieses Verbot soll gänzlich aufgehoben werden. Aufnahmen im weißen Kittel sind dann erlaubt.

Werbung mit Bildern

Bilder von Veränderungen des menschlichen Körpers sollen dann zulässig sein, wenn sie nicht missbräuchlich, abstoßend oder irreführend sind.

Eine Ausnahme wird es wohl in der Schönheitschirugie geben, dort werden vorher-nachher Bilder verboten bleiben. Aber das ist noch nicht ganz sicher.

Fremdsprachliche Begriffe

Fremdsprachliche Begriffe sollen erlaubt werden. Der dies verbietende § 11 Absatz 1 Nr. 6 HWG soll gestrichen werden.

Werbeaussagen

Bislang war es Verboten, mit Aussagen zu werben, die Angstgefühle hervorrufen. In der Neufassung des Gesetzes werden nunmehr Werbeaussagen untersagt, „die nahelegen, dass die normale gute Gesundheit durch die Nichtverwendung des Arzneimittels beeinträchtigt werden könnte“.

Veröffentlichungen von Dankesschreiben

Das Verbot von Werbung mit Äußerungen Dritter in Form von Dank-, Anerkennungs- oder Empfehlungsschreiben wird gelockert. Unzulässig sollen solche Schreiben nur noch dann sein, wenn sie missbräuchlich, abstoßend oder irreführend ist.

Fazit:

Viele Änderungen sind sehr zu begrüßen. Ich hoffe, es werden auch noch die Begrifflichkeiten zu missbräuchlich, abstoßend und irreführend erklärt, da ansonsten wieder Unklarheiten bestehen bleiben.

Voraussichtlich werden diese Änderungen im Sommer 2012 in Kraft treten.

Bitte beachten Sie: Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Bitte wenden Sie sich im Einzelfall an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens.