Praxisorganisation

Aufbewahrungsfristen für Heilpraktiker

Gemäß den ethischen Richtlinien des Heilpraktikerverbandes sind Behandlungsunterlagen und dazugehörender Schriftverkehr 10 Jahre nach Abschluss der Behandlung aufbewahren. Dies erfolgt in Anlehnung an die Aufbewahrungsfristen für Ärzte. Steuerunterlagen sind gleichfalls 10 Jahre aufzubewahren. Dazu zählen Inventare, Jahresabschlüsse und Buchungsbelege. Handels- und Geschäftsbriefe müssen 6 Jahre aufbewahrt werden. Die Frist beginnt am Schluss des Kalenderjahres zu […]

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Unangenehme Arbeiten

    Jeden Tag eine unangenehme Arbeit! Gibt es bei Ihnen auch unangenehme Arbeiten? Ja?  Dann sind Sie hier genau richtig. Neben der eigentlichen Tätigkeit häufen sich mehr und mehr unangenehme Aufgaben an, die auch bewältigt werden wollen. Da liegen die Unterlagen für die Steuererklärung, der Schreibtisch könnte auch mal aufgeräumt werden, und die Fachliteratur

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