Mit dem Jahressteuergesetz 2024 wurden neue Regelungen für die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG beschlossen. Diese Änderungen treten zum 1. Januar 2025 in Kraft und bieten größere Spielräume für Heilpraktiker, die Coaching-Dienstleistungen anbieten.
Neue Umsatzgrenzen ab 2025:
- Der inländische Gesamtumsatz im vorherigen Kalenderjahr darf 25.000 Euro nicht überschritten haben.
- Der Gesamtumsatz im laufenden Kalenderjahr darf nicht mehr als 100.000 Euro betragen.
Für Gründer und Neustarter gilt:
Die Kleinunternehmerregelung kann angewendet werden, wenn der Gesamtumsatz des ersten Geschäftsjahres 25.000 Euro nicht übersteigt.
Beispiel zur Veranschaulichung:
Ihr Umsatz im Jahr 2024 betrug 23.000 Euro. Wenn Ihr Umsatz im Jahr 2025 unter 100.000 Euro bleibt, können Sie auch 2025 die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen – basierend auf den neuen Grenzen.
Bitte beachten Sie:
Die Kleinunternehmerregelung kann steuerliche und administrative Vorteile mit sich bringen, insbesondere in der Anfangsphase. Prüfen Sie jedoch sorgfältig, ob diese Regelung langfristig für Ihre Praxisstrategie geeignet ist.
Alles Liebe
Claudia Hönig