Ist es sinnvoll, Patientenrechnungen in professionelle Hände zu geben?

Liebe Leser/Innen, 

diese Frage habe ich der Zentralen Abrechnungsstelle für Heilpraktiker (ZAS)  gestellt. Lesen Sie hier, die Antwort der ZAS:

 

Wer ist die ZAS?

Die Zentrale Abrechnungsstelle für Heilpraktiker (ZAS) mit ihrem Sitz in Hemer (NRW) ist seit über 23 Jahren Partner vieler Heilpraktiker in ganz Deutschland. Als ganzheitlicher Dienstleister für die Patientenabrechnungen übernimmt die ZAS den professionellen Service innerhalb des Praxismanagements – so eng und vertraut, wie ein Experte im Praxisvorzimmer. Der Service der ZAS ist nicht standarisiert, sondern bietet dem Therapeuten unterschiedliche und vor allem individuelle Abrechnungsmöglichkeiten.

 

Heilpraktiker und die Gebührenrechnungen

Immer mehr der aktuell über 40.000 Heilpraktiker-Praxen in Deutschland arbeiten nicht kostendeckend und können daher ihren Lebensunterhalt mit den Einnahmen nicht vollständig bestreiten. Der Balanceakt zwischen der Therapeuten-Patienten-Beziehung im Hinblick auf die Therapie und der Wirtschaftlichkeit ist für den Berufsstand sehr schwierig zu vereinbaren.

Heilpraktiker sind in der Berechnung ihrer Honorare mehr oder weniger frei, da es keine rechtlich bindende Gebührenordnung gibt. Dies ist ein maßgeblicher Unterschied zur Ärzteschaft (GOÄ). Als Orientierungshilfe der Heilpraktiker-Leistungen durch den Kostenträger gibt es das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).
Es existieren keine gesetzlichen Vorgaben für die Vergütung eines Heilpraktikers und eine fachgerechte, nachvollziehbare Abrechnung macht mangels ausführlicher Leistungsbeschreibung und fehlender Regularien erhebliche Schwierigkeiten. Es sind kaum Therapien enthalten, die dem Stand einer modernen Behandlung entsprechen.

Exkurs: Das GebüH entstand 1985 aus einer Umfrage unter in Deutschland niedergelassenen Heilpraktikern. Sie wurden befragt, welche Kosten für bestimmte Behandlungen bei Ihnen entstehen. Daraus wurde damals ein durchschnittlicher Honorarrahmen ermittelt, der in der GebüH niedergeschrieben wurde und noch heute Anwendung findet.

Das GebüH alleine reicht also oft nicht, sich im Geflecht der Regeln der vielen verschieden Kostenträger, der Ansprüche und Wünsche der Patienten sowie Ihrer eigenen Bedürfnisse und aktuellen Stundensätze zurechtzufinden. Die Herausforderung besteht darin, den Durchblick im „Gebühren- und Abrechnungsdschungel“ zu behalten. Wichtig ist daher, einen kompetenten Partner an der Seite zu haben, der effizient zur Seite steht und dabei hilft, den Therapeuten ihre geleisteten Therapien abzurechnen.

Laut einer Studie des BDH (Bund Deutscher Heilpraktiker) aus dem Jahre 2017[1], besteht der Umsatz der Heilpraktiker-Praxen zu je 50% aus Selbstzahler-Rechnungen und Abrechnung nach GebüH.

 

Keine Rechnung ohne Diagnose 

Selbstzahler sind Patienten, die gesetzlich versichert sind und keine Zusatzversicherung besitzen. Selbstzahler zahlen im Normalfall einen festgelegten Stundensatz bzw. Eurobetrag, je nach Therapie. Sie benötigen keine Rechnung nach GebüH, jedoch eine Rechnung inkl. Diagnose. Seit 2017 müssen auf jeder Rechnung Diagnosen zu finden sein, damit Heilbehandlungen von Wellnessbehandlungen unterschiedenen werden können, die mit einem höheren Satz versteuert werden.

Rechnungen nach GebüH werden für Patienten mit einer privaten Vollversicherung, Patienten mit einer Zusatzversicherung und für Beamte, die über die Beihilfe versichert sind, benötigt.

Die Grundlage für die Erstellung der passenden GebüH-Rechnung basiert auf den Ziffern und Sätzen innerhalb der GebüH.

 

Die GebüH und der Versicherungsdschungel

Das Erstattungsverhalten der verschiedeneren privaten Krankenversicherungen in Deutschland ist sehr heterogen. Jeder Kostenträger darf selbstständig bestimmen, welche Behandlungsmethoden, welche Sätze (z.B. Höchstsätze oder Mindestsätze) und Ziffern der GebüH erstattet werden. Mit einer Anzahl von ca. 50 unterschiedlichen privaten Krankenversicherungen in Deutschland ist es für einen einzelnen Therapeuten nahezu unmöglich zu wissen, wie eine optimale Rechnung je nach Versicherung für die Patienten aussehen muss. Zudem versuchen die Versicherungen immer mehr einzusparen, was entweder zulasten des Patienten (Eigenanteil) oder zulasten des Heilpraktikers geht.

 

Patientenaufklärung – ein absolutes Muss 

Der Patient geht bei Vertragsabschluss einer Versicherung davon aus, dass das mit dem Heilpraktiker verabredete Honorar auch von der Versicherung zu 100% reguliert wird. Patienten verweigern unter Umständen die Zahlung wenn diese feststellen, dass sich die Versicherung nur mit den GebüH-Preisen beteiligt. Sie gehen davon, dass die Behandlungskosten unrechtmäßig bzw. überteuert seien. 

In der GebüH ist verankert: „Sofern die Höhe des Honorares vor der Behandlung nicht ausdrücklich vereinbart wurde, kann der Patienten davon ausgehen, dass sie sich im Rahmen der mit GebüH enthaltene Beträge bewegt.“

Das BGB nimmt es noch genauer. In §630 c (3) steht geschrieben: „Weiß der Behandelnde, dass eine vollständige Übernahme der Behandlungskosten durch einen Dritten nicht gesichert ist, muss er den Patienten vor Beginn der Behandlung in Textform darüber informieren.“

Darum steht die „Aufklärung des Patienten“ an erster Stelle für jeden Therapeuten. Egal ob Selbstzahler oder Privatpatient: Der Therapeut hat vor Beginn der Behandlung den Patienten darüber zu informieren, was die Behandlung kostet bzw. wie es sich mit der Erstattung verhalten kann.

Die gesicherte Übernahme aller Kosten ist heutzutage leider nicht immer von allen Versicherungen gewährleistet.

Gute Abrechnungsunternehmen, wie die Zentrale Abrechnungsstelle für Heilpraktiker GmbH, unterstützen bei der Aufklärung. Heilpraktiker erhalten hier neben kostenlosen Vorlagen für Behandlungs- und Honorarverträge auch Formulare für die Patientenaufklärung.

 

Abrechnungen bereiten oft Frust. Ihnen auch?

Die korrekte Rechnungstellung und zeitnahe Abrechnung der Leistungen ist eine lästige Aufgabe für viele Therapeuten. Bei vielen befindet sich regelrecht ein Kloß im Hals, wenn sie an das Thema denken. Viele Therapeuten erklären, dass es anstrengend ist, sich selbst darum zu kümmern, da die Gesundheit des Patienten doch im Mittelpunkt ihrer Arbeit steht.

Um Abrechnungen zu erstellen, gibt es heute verschiedene Möglichkeiten. Welche Methode gewählt wird, ist dabei in Hinblick auf Effektivität, Effizienz und Wirtschaftlichkeit gut zu überdenken. Zu empfehlen ist ein vertrauensvoller und erfahrener Partner, der den Heilpraktikern eine unbeschwerte Therapeuten-Patienten-Beziehung ermöglicht.

Im Folgenden erhalten Sie eine Übersicht der Abrechnungs-Möglichkeiten mit den zugehörigen Vor- und Nachteilen aus Sicht einer Abrechnungsstelle:

 

Der Weg zum Erfolg

Damit der Heilpraktiker seine wirtschaftliche Existenz sichern kann muss er bemüht sein, seine Patienten in der Praxis zu überzeugen. Dieses erreicht er zum einen durch eine gute Behandlung, zum anderen durch eine professionelle Abrechnung, die den Erstattungskriterien der einzelnen Versicherungen entspricht.

Die Anforderungen für den Therapeuten sind hoch. Der Zeitaufwand sich im Versicherungswesen up-to-date zu halten, um alle wichtigen Dinge zu berücksichtigen steht in keinem Verhältnis zu den abrechenbaren Honoraren.

Hier ist es also empfehlenswert, Abrechnungen in professionelle Hände zu legen.

Die Abrechnungen der ZAS werden stets mit größter Sorgfalt und viel Leidenschaft bearbeitet. Rechnungen auf „Knopfdruck“ gibt es nicht. Das ZAS-Markenzeichen steht für Verlässlichkeit und einen hohen Qualitätsstandard. Exzellent geschulte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, stehen jedem Kunden und auch jedem Patienten täglich mit Rat und Tat zur Seite.

Die Erreichbarkeit rund um die Uhr wird durch das Service-Portal (www.zas-hemer.de) gewährleistet. Hier können Kunden ihre Daten (natürlich geschützt und ohne Aufpreis) übermitteln. Sie haben die Möglichkeit, Patienteninformationen und Datenblätter zu verwalten und per Mausklick zu übersenden. Alles, was einmal erfasst wurde, ist gespeichert. Datenaustausch per Papier ist aber natürlich trotzdem möglich. 

Die Zentrale Abrechnungsstelle für Heilpraktiker hat sich damit darauf spezialisiert, ihren Therapeuten vollumfänglich unter die Arme zu greifen und den besten Nutzen zu geben: mehr Zeit für Patienten und deren Therapie, größtmögliche Kostenerstattung und damit zufriedene Kunden, die gerne wiederkommen.

 

Übersicht  über die Abrechnungsmöglichkeiten

 1.     Textverarbeitungsprogramm / per Hand

  •  Kostenlos, aber sicher nicht mehr zeitgemäß
  • Datenschutz (DSGVO – Datenschutz-Grundverordnung) und Grundlagen für die geschützte Buchführung (GoBD – Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) sind oft nicht erfüllt (Beispiel: Rechnungen dürfen nicht veränderbar sein) 

2. Abrechnungsprogramme 

  • Teils aufwändige Softwareinstallation und zusätzlich regelmäßige Updates nötig
  • Läuft nicht immer auf jedem Betriebssystem (z.B. Mac)
  • Therapeut muss Abrechnung weiterhin selbst machen und dafür Zeit aufwenden
  • Monatliche/Jährliche Kosten für die Softwarelizenz (Alternativ Werbung innerhalb der Software)

3.   Abrechnungsunternehmen     

  • am Beispiel der Zentralen Abrechnungsstelle für Heilpraktiker (ZAS GmbH)
  • Abrechnungen, so wie Sie es wollen
  • Übernimmt die gesamte Rechnungsstellung bis hin zur Mahnung
  • Therapeuten haben mehr Zeit für Patienten und Privates
  • Therapeuten-Patienten-Beziehung wird in Hinblick auf das Finanzielle nicht belastet
  • Größtmögliche Erstattung für die Patienten
  • Schnelle Bearbeitung der Aufträge
  • Kostenloses und einfaches webbasiertes Abrechnungsprogramm
  • Datenschutz (DSGVO- und GoBD-Konformität)
  • Persönlicher Support für alle Ihre Fragen
  • Rechnungsversand erst durch Freigabe durch Heilpraktiker
  • Übersichtliche Aufstellung der Umsätze und offenen Posten
  • Transparentes Preismodell
  • Keine Vertragsbindung
  • Kostenloses Dokumenten-Tool-Kit für die Praxis und die Patienten
  • Ideal auch für Praxis-Gründer 

Linda Schmieder (geb. Ising) und Eyk Ising gehören zur zweiten Generation des Familienunternehmens Zentrale Abrechnungsstelle für Heilpraktiker GmbH, das sich auf einen 360-Grad Service für Praxen und Therapeuten rund um das Thema Patientenabrechnungen spezialisiert hat.

Mehr Infos unter www.zas-hemer.de und unter www.heilpraktikerinfo.de

[1] https://www.bdh-online.de/repraesentative-umfrage-jeden-tag-gehen-in-deutschland-128-000-patienten-zum-heilpraktiker/

(Bei diesem Beitrag handelt es sich um einen Gastbeitrag von Linda Schmieder von der ZAS in Hemer).