Hinweis auf berufsrechtliche Regelungen im Impressum – Handlung erforderlich

Als Heilpraktiker oder Heilpraktiker Psychotherapie, sind Sie verpflichtet im Impressum die berufsrechtlichen Regelungen anzugeben. Damit sind jeweils ein aktiver Link auf das Heilpraktikergesetz und die Durchführungsverordnung gemeint. 

In den meisten Impressen ist zu lesen: 

Berufsrechtliche Regelungen:
Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne ärztliche Bestallung (Heilpraktikergesetz) und Durchführungsverordnung:

Nachzulesen im Internet unter
http://www.gesetze-im-internet.de/heilprg/index.html und
http://www.gesetze-im-internet.de/heilprgdv_1/index.html oder
http://freieheilpraktiker.com/Patienteninfo/Heilpraktikergesetz

 

Leider haben die freien Heilpraktiker Ihre Seite überarbeitet und der letzte Link zu diesen ist nicht mehr gültig. Bitte löschen Sie nur diesen 3. Link im Impressum. Dieser ist auch nicht notwendig. Er diente zur Sicherheit. 

Einige “pfiffige” Agenturen versenden gerade Rundmails und möchten stattdessen einen Link auf eine “Kundenwebseite” setzen. Davon rate ich ab. 

Mit den ersten beiden Links haben Sie alle notwendigen Pflichten erfüllt. 

Ihr Impressum ist (zumindest wegen des nicht mehr gültigen Links) nicht abmahnfähig, wie auch behauptet wird. Entfernen Sie diesen Link dennoch. 

Hier finden Sie ein Video mit Anleitung für WordPress-Benutzer: