Die neuen GoBD-Änderungen und ihre Auswirkungen auf Heilpraktikerpraxen

Mit dem jüngsten Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 11. März 2024 treten wichtige Änderungen in den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) in Kraft. Diese Anpassungen haben weitreichende Konsequenzen für die Praxisführung von Heilpraktikern in Deutschland.

Was sind die GoBD?

Die GoBD (die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und Digitalisierung) sind Richtlinien, die sicherstellen, dass steuerlich relevante Daten ordnungsgemäß und manipulationssicher erfasst, gespeichert und aufbewahrt werden. Sie betreffen auch Sie als Praxisinhaber.

Wesentliche Änderungen der GoBD

  1. Erweiterung der Aufzeichnungspflichten: Die neuen Regelungen erfordern eine detailliertere Dokumentation aller Geschäftsvorfälle. Dazu gehört die genaue Erfassung von Einnahmen und Ausgaben sowie die Speicherung der zugehörigen Belege in elektronischer Form. Für Heilpraktiker bedeutet dies, dass auch Patientenzahlungen und betriebliche Ausgaben penibel dokumentiert werden müssen.

  2. Verkürzte Aufbewahrungsfristen für digitale Unterlagen: Die Fristen für die Aufbewahrung digitaler Unterlagen wurden an einigen Stellen angepasst, um die Verwaltungsprozesse zu vereinfachen und zu modernisieren. Für einige Dokumente gelten jetzt nur eine verkürzte Aufbewahrungspflicht von 6 Jahren. 

  3. Verstärkte Anforderungen an IT-Sicherheit und Datenzugriff: Die IT-Systeme, die zur Speicherung der steuerlich relevanten Daten genutzt werden, müssen erhöhten Sicherheitsstandards genügen. Zugleich müssen diese Systeme einen schnellen und unkomplizierten Datenzugriff für die Finanzbehörden ermöglichen. Heilpraktiker müssen daher sicherstellen, dass ihre Praxissoftware diesen Anforderungen entspricht und entsprechende Updates durchführen lassen. Lemniscus erfüllt nach meinem Kenntnisstand diese Voraussetzungen.

Auswirkungen auf Heilpraktikerpraxen

Für Heilpraktiker, die bislang nicht mit einer Software arbeiten sollten eine Umstellung dringend angehen. 

Eine effiziente Praxisverwaltung, die den neuen GoBD entspricht, bietet jedoch auch Chancen: Durch die Digitalisierung und strukturierte Dokumentation können Abläufe optimiert und Ressourcen eingespart werden. Die Gewissheit, alle steuerlichen Vorgaben zu erfüllen, schafft zudem Sicherheit und reduziert das Risiko von Beanstandungen durch die Finanzbehörden.

Weitere Informationen zu den GoBD und den genauen Änderungen finden Sie auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums​ (Bundesministerium der Finanzen)​​ (Bundesministerium der Finanzen)​​ (Bundesministerium der Finanzen)​.

Viel Erfolg bei der Umsetzung 

Ihre 

Claudia Hönig