Neben dem Bundesland Brandenburg besteht auch in Bayern die Pflicht eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Die gilt für Heilpraktiker UND Heilpraktiker Psychotherapie.
Nachzulesen ist dies in Art 12 des GDVG:
Art. 12
Maßnahmen im Rahmen der Berufsaufsicht, Anzeigepflichten
…
(2) 1Die Angehörigen der sonstigen gesetzlich geregelten Heilberufe im Sinn des Abs. 1 Satz 2 sind verpflichtet, sich gegen die aus der Ausübung ihres Berufs ergebenden Haftpflichtansprüche ausreichend zu versichern, sofern sie nicht bereits in vergleichbarem Umfang, insbesondere im Rahmen eines Anstellungs- oder Beamtenverhältnisses, gegen Haftpflichtansprüche abgesichert sind. 2 Art. 18 Abs. 4 des Heilberufe-Kammergesetzes (HKaG) gilt entsprechend…..
Liebe Heilpraktiker und Heilpraktiker Psychotherapie in Bayern und Brandenburg,
bitte überprüfen Sie, ob Sie eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Es kann Ihnen ein Ordnungsgeld drohen.
Herzliche Grüße
Claudia Hönig
PS: Haben Sie Fragen? Gerne helfe ich Ihnen weiter. Bei Bedarf vermittle ich Ihnen auch einen Rechtsanwalt. Bitte sprechen Sie mich an.
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